Welche Qualifikation benötige ich, um einen Präventionskurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention einreichen zu können?

Für einen bezuschussten Präventionskurs brauchen Sie die folgenden Qualifikationsnachweise:

  1. eine ausreichende Grundqualifikation im Bereich Bewegung (Details siehe unten),
  2. sowie eine Einweisung in das Präventionskonzept der Sportart die Sie vermitteln möchten (bekommen Sie in der Ausbildung der Nordicfit Academy).

Was gilt als ausreichende Grundqualifikation im Bereich Bewegung?

Wir verfolgen mit unseren Programmen das Präventionsprinzip „ Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ und dafür gelten die hier folgend angeführten Kriterien.

Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss

Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen sind zu mindestens 60 % in staatlich anerkannten Berufsausbildungen und / oder wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen jeweils mit Abschluss erworben worden. Sie können bis zu 40 % durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Hierfür anerkennungsfähig sind weitere Qualifizierungsmaßnahmen von Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie von Berufs- und Fachverbänden.

Nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss

Eine nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss ist eine Ausbildung an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist. Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen können auch in einer solchen nichtformalen beruflichen Qualifizierung von mindestens einjähriger Dauer mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden. 

Fachwissenschaftliche Kompetenz

1. Trainings- und Bewegungswissenschaften (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS)

  • Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Biomechanik
  • Angewandte Trainingsmethoden, Trainingsinterventionen
  • Trainingsplanung und Belastungssteuerung
  • Gesundheitsorientierte Trainingsprogramme planen und durchführen

2. Medizin (≥150 Stunden oder 5 ECTS)

  • Funktionelle Anatomie, Physiologie
  • Wirkung von Bewegungs- und Leistungsfähigkeit und Prävention chronischer Erkrankungen
  • Vermittlung von Handlungs- und Effektwissen

3. Pädagogik / Psychologie (≥150 Stunden oder 5 ECTS)

  • Sozialwissenschaftliche / psychologische Grundprinzipien
  • Methodisch-didaktische Grundlagen
  • Erziehung und Bildung in sport- und bewegungsbezogenen Anwendungsfeldern
  • Geistes-, verhaltens-, sozialwissenschaftliche Kenntnisse
  • Psychologisch grundlegende Prinzipien / Verfahren anwenden und reflektieren
  • Gesundheitspsychologie und Verhaltensorientierung
  • Verhaltensintervention im Gesundheitssport

Fachpraktische Kompetenz

4. Theorie und Praxis der Sportarten / Bewegungsfelder (≥150 Stunden oder 5 ECTS ausschließlich in Präsenz inkl. Lehrproben)

  • Kraftsportarten, Ausdauersportarten, Sportspiele
  • Sportspezifische Techniken (z. B. Schwimmen, Nordic-Walking, Aquafitness)

Fachübergreifende Kompetenz

5. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥30 Stunden oder 1 ECTS)

  • Gesundheitsförderung
  • Grundlagen der Prävention (primär / sekundär / tertiär) in Lebensphasen und Lebenswelten
  • Verhaltensinterventionen im Gesundheitssport

6. Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-5 (120 Std. oder 4 ECTS)

  • Vertiefte Kompetenzen in einzelnen ausgewiesenen Bereichen

Ihre Anbieterqualifikation wird nur einmal geprüft und muss nicht bei jeder Zertifizierung eines Präventionskurses neu durchgeführt werden.

Bisher wurden klar geregelte Berufs- und Studienabschlüsse anerkannt. Warum ist das jetzt anders?

Bis Ende 2020 gab es eine Liste an Abschlüssen, wie z.B. Physiotherapie, Sportwissenschaft oder bestimmte Übungsleiter, welche den Anforderungen für die Grundqualifikation entsprochen haben.

Mit Anfang 2021 wurde auf ein System der Prüfung von fachlichen Mindeststandards umgestellt. Das zugrunde liegende Bestreben dabei ist, dass man verschiedene Aus- und Weiterbildungen unterschiedlicher Herkunft besser verknüpfen kann. Dabei können nun auch nichtformale Weiterbildungen in Betracht gezogen werden, welche bisher nicht zugelassen wurden. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir empfehlen Ihnen die " Häufigen Fragen" auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes zu lesen. Dort finden Sie weiterführende Informationen, sowie relevante Dokumente zum Download, wie z.B. die aktuelle Fassung des Leitfaden Prävention und das Zusatzdokument "Kriterien zur Zertifizierung".

Für eine detaillierte Auskunft über die Prüfung Ihrer individuellen Qualifikation kann Ihnen die Zentrale Prüfstelle Prävention weiterhelfen.

Kann ich Kurse nur anbieten, wenn ich die oben beschriebene Grundqualifikation habe?

Diese staatlich anerkannten Abschlüsse sind nur für bezuschusste Präventionskurse notwendig. Für Ihre privaten und kommerziellen Kursangebote, Trainings, Vorträge, Einheiten, usw. ist diese Grundqualifikation nicht vorausgesetzt.

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