Präventionskurse (§20 SGB-V)
- Welche Qualifikation benötige ich, um einen Präventionskurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention einreichen zu können?
- Ich habe keine der hier angeführten Grundqualifikationen, kann ich trotzdem Kurse anbieten?
- Bekomme ich bei Ihnen ein fertiges Kurskonzept zur Einreichung bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention?
- Kann ich nach dem Besuch der Ausbildung eigene Präventionskurse durchführen?
- Ich habe eine andere Qualifikation, wird diese auch von der Zentralen Prüfstelle anerkannt werden?
- Kann ich die Kurskonzepte des Präventionskurses auch für private Kurse verwenden?
- Ist die Online-Ausbildung anerkannt, wenn ich Präventionskurse anbieten möchte?
- Sind Präventionskurse auch in Österreich oder der Schweiz möglich?
- Für welches Handlungsfeld und Präventionsprinzip sind die Ausbildungen zugelassen?